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   BGH, 26.04.1972 - IV ZR 108/71   

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https://dejure.org/1972,2602
BGH, 26.04.1972 - IV ZR 108/71 (https://dejure.org/1972,2602)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1972 - IV ZR 108/71 (https://dejure.org/1972,2602)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1972 - IV ZR 108/71 (https://dejure.org/1972,2602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1232
  • MDR 1972, 937
  • VersR 1972, 577
  • DB 1972, 1478
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 14.03.2006 - 9 U 109/05

    Keine Aufbewahrung von Schmuck in verschlossenem Behältnis bei Erreichbarkeit des

    Denn eine gewisse zeitliche und räumliche Entfernung des Trägers eines Schmuckstückes wird noch als in den Gebrauch eingeschlossen angesehen (vgl. BGH VersR 1972, 577; 1975, 269; RuS 1983, 102).

    Der Begriff "verschlossen" ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sinngemäß dahingehend auszulegen, dass hiervon nur dann ausgegangen werden kann, wenn der Verschluss tatsächlich erhöhte Sicherheit bietet und dem bereits eingedrungenen Täter ein zusätzliches Hindernis beim Zugriff auf den Inhalt des Behältnisses bietet (BGH VersR 1972, 577; OLG Hamm, RuS 1984, 0LG Frankfurt, VersR 1994, 956; 148; OLG Düsseldorf, RuS 1997, 30).

    Denn es handelte sich - anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall VersR 1972, 577 - bei dem Raum, in dem sich der Tresor befand, nicht um ein "gut ausgestattetes Schlafzimmer mit vielen Versteckmöglichkeiten", sondern um ein kleines Ankleidezimmer, welches neben dem Kleiderschrank und dem zweitürigen Schränkchen, wie die Klägerin auf entsprechenden Vorhalt im Termin vor dem Senat nicht in Abrede gestellt hat, nicht weiter aufwändig möbliert war.

  • OLG Karlsruhe, 17.06.2014 - 12 U 151/13

    Einbruchsversicherung: Deckungsschutz für die Geldentnahme aus einem

    d) Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. April 1972 (NJW 1972, 1232) stützt den Rechtsstandpunkt der Klägerin nicht.
  • BGH, 26.04.1972 - IV ZR 19/71

    Verschlossenes Behältnis - Wegnahme - Sicherheit gegen Wegnahme - Diebstahl -

    Wie der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil - IV ZR 108/71 - vom 26. April 1972 ausgesprochen hat, bietet ein verschlossenes Behältnis nur dann eine erhöhte Sicherheit, gegen die Wegnahme der darin verwahrten Sachen, wenn der dazu gehörige Schlüssel so aufbewahrt wird, dass der Dieb genötigt ist, entweder das Behältnis aufzubrechen oder nach dem Schlüssel ernstlich zu suchen.
  • BGH, 20.11.1984 - IVa ZR 62/84

    Risikobegrenzung - Verschlussklausel - Verwahrklausel - VerhüllteObliegenheit -

    Die von der Revision angeführten Entscheidungen (Urteile vom 26.04.1972 - IV ZR 19/71 und IV ZR 108/71 - VersR 1972, 575 und 577) betreffen andere Sachverhalte und andere Versicherungsbedingungen.
  • BGH, 20.06.1973 - IV ZR 52/72

    Risikobeschränkung - Obliegenheit - Schmuck - Verschlossenes Behältnis - Erhöhte

    Er hat in dieser Bedingung keine verhüllte Obliegenheit, sondern eine zulässige Risikobeschränkung gesehen (IV ZR 19/71 vom 26. April 1972: LM Nr. 2 zu § 2 Nr. 3 AVB f. Einbruchdiebstahl (AEB) = VersR 1972, 577 = NJW 1972, 1229).
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